Beschluss vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VerfGH 45/25.VB-2

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsiden­ten Prof. Dr. Heusch sowie die Richter Dr. Gilberg und Prof. Dr. Wieland wird als unzulässig zurückge­wiesen.

Der Rechtsbehelf des Beschwerdeführers ge­gen den Beschluss des Verfas­sungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2025 wird als unzulässig zu­rückge­wiesen.


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