Beschluss vom Thüringer Verfassungsgerichtshof - 23/16
Orientierungssatz
Einstellung des Organstreitverfahrens nach Rücknahme des Antrags. An der Durchführung des Verfahrens besteht kein öffentliches Interesse. (Rn.1)
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
- 1
Die Antragstellerin hat ihren Antrag mit Schriftsatz vom 15. August 2018 zurückgenommen. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht nicht.
Zitiert von
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