Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 2776/95

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in der zu vollstreckenden Höhe abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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