Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 851/03

Tenor

1. Den Antragstellern wird rückwirkend ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt I. in B.°°°°°°° bewilligt

2. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig Duldungen zu erteilen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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