Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 2920/99.A

Tenor

In dem Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.


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