Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2608/00

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 14. Juni 2000 und 9. Oktober 2000 verpflichtet, den Klägern für die Zeit vom 16. März 2000 bis zum 18. Juni 2000 im Umfang von 20 Wochenstunden über die bereits bewilligte Hilfe von 25,00 DM pro Stunde hinaus weitere 12,15 EUR (= 23,77 DM) pro Stunde zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.