Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 1069/00.A

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.


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