Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 145/04

Tenor

1. Herr G. H.---- , c/o Herrn I. I1. , H1.------straße 0, 0000 N. , wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt.

4. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekanntgegeben werden.


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