Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 1653/03

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 00.00.0000 gegen den Erschließungsbeitragsbescheid des Antragsgegners vom 00.00.0000 wird in Höhe von 19,53 EUR angeordnet; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR festgesetzt.


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