Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 1836/98

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 6. Februar 1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 9. Juni 1998 wird aufgehoben, soweit die Kläger mit diesem Bescheid für das Jahr 1998 zu einer höheren Abfallgebühr als 62,00 DM herangezogen worden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.


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