Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 367/04

Tenor

1. Frau J. T. , wohnhaft: X.---------straße 76 in F. , wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt.

4. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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