Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 354/04

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die Antragstellerinnen abzuschieben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.000,- festgesetzt.


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