Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 344/04

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 14. April 2004 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 31. März 2004 wird wiederhergestellt und hinsichtlich der darin enthaltenen Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.