Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 2291/01

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Skateranlage auf dem Grundstück in der G1 , durch Entfernung sämtlicher auf diesem Grundstück aufgestellter Skategeräte zu beseitigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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