Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 1080/04.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 4266/04.A gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (jetzt Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vom 15. November 2004 wird angeordnet, soweit die Klage gegen die Androhung der Abschiebung in den Irak gerichtet ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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