Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 1943/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.750,00 EUR (= 19.069,32 DM) nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26. September 2002 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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