Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 158/05

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Tochter D. der Antragsteller vorläufig in die laufende Jahrgangsstufe 8 der Städtischen Realschule der Stadt T. aufzunehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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