Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 1036/04

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen die in der aufenthaltsrechtlichen Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 6. Oktober 2004 enthaltene Versagung der Aufenthaltserlaubnisverlängerung und Androhung der Abschiebung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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