Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 1145/03

Tenor

Der angefochtene Teilrücknahme- und Teilrückforderungsbescheid vom 26. März 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. Mai 2003 wird teilweise aufgehoben, und zwar soweit er Zinsen auf die Rückforderung bis einschließlich 25. März 2003 festsetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten zu 3/4, der Beklagte zu 1/4.


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