Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 L 550/05

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die unterste Wertstufe "bis zu 300,00 EUR" festgesetzt.


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