Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 442/06

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 27. April 2005 und ihres Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2005 - soweit die nachgenannten drei Stichtage betroffen sind - verpflichtet, der Klägerin die Vierteljahrespauschalen zu den Stichtagen 30. Juni 2004, 30. September 2004 und 31. Dezember 2004 nach § 4 FlüAG in der bis zum 31. Dezember 2004 gültigen Fassung zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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