Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 35/06

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern erhobenen Baunachbarklage (3 K 241/06) gegen die der Beigeladenen erteilte 3. Teilbaugenehmigung (Variante 3 b) vom 21. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2006 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.