Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 344/03

Tenor

Die dienstliche Beurteilung über den Kläger vom 00.00.0000 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung L. vom 00.00.0000 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, für die Zeit vom 1. Juni 1999 bis 31. Mai 2002 eine neue dienstliche Beurteilung über den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erstellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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