Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 2724/03

Tenor

Der Widerrufs- und Rückforderungsbescheid der Beklagten vom 13. Februar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Oktober 2003 wird in Höhe eines Betrags von 42.116,14 EUR aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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