Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 1444/06

Tenor

Die Bescheide der Beklagten vom 2. Juni 2006 und vom 17. Juli 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landrats des Kreises B. vom 24. April 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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