Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 430/06

Tenor

1. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage vom 24. Juli 2006 unter dem Aktenzeichen 6 K 1203/06 gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 12. Mai 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26. Juni 2006 wird abgelehnt.

     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 105,- € festgesetzt.


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