Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 457/06

Tenor

I:) Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt P. für das erstinstanzliche Verfahren wird abgelehnt.

II.) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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