Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 526/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.


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