Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 628/06

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über den Antrag der Antragsteller auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufhängen von 150 Plakaten an in der E-Mail an den Antragsgegner vom 29. November 2006 ihrem Standort nach bezeichneten Straßenlaternen der Stadtwerke B. AG (T1. ) im Stadtgebiet B. anlässlich des Bürgerentscheids "Bauhaus Europa" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts bis zum 5. Dezember 2006, 12 Uhr, neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu 1/6, der Antragsgegner trägt sie zur Hälfte.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

3. Dieser Beschluss wird den Beteiligten per Telefax zugestellt.


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