Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 489/06

Tenor

1.) Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 8. August 2006 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2.) Der Streitwert wird auf 1.200 EUR festgesetzt.


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