Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 L 634/06

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 2. November 2006 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat, werden dem Antragsgegner auferlegt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,-- EUR festgesetzt.


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