Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 432/06

Tenor

1. Gemäß § 65 Abs. 1 VwGO wird der Bürgermeister der Gemeinde Simmerath, Rathaus, 52152 Simmerath (Az.: Sonderakte PSA), beigeladen.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf Euro 2.500.- festgesetzt.


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