Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2751/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 2. November 2005 und ihres Widerspruchsbescheides vom 25. November 2005 verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 23. März 2005 zu den acht Stichtagen vom 31. Dezember 2002 bis 30. September 2004 Pauschalen nach § 4 Abs. 1 und 2 FlüAG a.F. für den Asylbewerber Alaa Alsaid zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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