Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 113/07

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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