Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 1149/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 150,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juli 2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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