Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 L 85/07

Tenor

1. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Antragsteller vom 2. Februar 2007 gegen die Ordnungsverfügungen des Antragsgegners vom 27. Dezember 2006 wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


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