Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2628/04

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.152,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 v. H. über dem Basiszinssatz ab dem 3. Mai 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 37.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.