Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1490/05

Tenor

U r t e i l:

Die dienstliche Beurteilung über den Kläger vom 00.00.0000 und der Widerspruchsbescheid des L. vom 00.00.0000 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, für die Zeit vom 1. November 2000 bis 28. Februar 2003 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue dienstliche Beurteilung über den Kläger zu erstellen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung der Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


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