Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 944/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des J. (J1. ) vom 29. November 2005 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18. April 2006 verpflichtet, den Kläger besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als wäre er zum 1. September 2003 befördert und in die Besoldungsgruppe A 13 BBesO eingewiesen worden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung der Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


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