Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 614/04

Tenor

Soweit der Rechtsstreit hinsichtlich des Klageantrages zu 1) übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 2/3 dem Kläger und zu 1/3 dem Beklagten auferlegt. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.


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