Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2466/05.A

Tenor

Das Verfahren ist durch den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Aachen vom 9. Juni 2006 beendet worden.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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