Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 K 466/05

Tenor

Es wird festgestellt, dass den Klägerinnen das Zugriffsrecht auf den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz des Bauausschusses im Kreistag des Kreises E. zusteht und sie das Zugriffsrecht auf den Vorsitz des Bauausschusses mit der Benennung des Kreistagsmitgliedes H. A. als Ausschussvorsitzende wirksam ausgeübt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 5/6, die Klägerinnen als Gesamtschuldnerinnen zu 1/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.