Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 250/07

Tenor

1. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz bewilligt und Rechtsanwalt T. aus E. beigeordnet.

2. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Mutter des Antragstellers vom 11. Juni 2007 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 5. Juni 2007 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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