Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 1574/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27. April 2005 und des Widerspruchsbescheides vom 10. Juni 2005 verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII in Form der Kostenübernahme des Besuchs der privaten B. -D. -Schule in B. für das Schuljahr 2005/2006 zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.