Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 2339/05

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für das Jahr 2004 unter Aufhebung des Änderungsbescheides vom 17. August 2005 und des Widerspruchsbescheides vom 4. Oktober 2005 Fördermittel für den Betrieb der Spielgruppe "G. " in K. -C. in Höhe von 48.974,36 EUR abzüglich gezahlter 47.500,42 EUR zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.