Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 224/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung der Mitteilung der Rheinischen Versorgungskassen vom 00.00.0000 über die Höhe der Versorgungsbezüge in der Gestalt deren Bescheides vom 00.00.0000 sowie Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 00.00.0000 verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab 1. November 2005 Versorgungsbezüge unter Anrechnung seiner um 40 vom Hundert geminderten Regelaltersrente zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.900,- EUR vorläufig vollstreckbar.


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