Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 3 K 1351/07

Tenor

Das Verwaltungsgericht Aachen erklärt den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für unzulässig und verweist den Rechtsstreit an das Amtsgericht N. .

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.


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