Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 697/07

Tenor

1. Das in der Hauptsache von den Beteiligten für erledigt erklärte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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