Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 K 1094/07.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Oktober 2007 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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