Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 245/07

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 16. April 2007 gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 29. März 2007 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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